SPERRZEIT VOM GERICHT BEKOMMEN? NACHTRÄGLICHE SPERRFRISTVERKÜRZUNG MÖGLICH . . . WIR HELFEN!

Nachträgliche Sperrfristverkürzung

Das Gericht kann die verhängte Sperrfrist nachträglich verkürzen. Wenn das Gericht die Sperrfrist nachträglich verkürzt, so ist damit noch nicht über die Frage entschieden, ob die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung des Betroffenen wieder bejaht. Bei einer Sperrfristverkürzung kann der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aber früher gestellt werden.

Dem Gericht ist darzulegen, ob und warum die Teilnahme an dieser Maßnahme grundsätzlich zur Herbeiführung einer Verhaltensänderung des Antragstellers geeignet ist. Es bedarf also besonderer Feststellungen nicht nur zu den individuellen Auswirkungen der Schulung auf den Teilnehmer, sondern auch zusätzlicher Ausführungen zu Inhalt und Ablauf der Schulung.

Wir bieten 3-stündige Vorbereitung zum Nachweis der Verhaltensänderungen. 

LG Görlitz v. 06.06.2018: Sperrfristverkürzung nach Teilnahme an einer Verkehrstherapie
Das Landgericht Görlitz (Beschluss vom 06.06.2018 - 13 Qs 48/18) hat entschieden:

Nach der erfolgreichen Teilnahme eines wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe Verurteilten kann eine Sperrfrist von 9 Monaten vorzeitig - hier nach ca. 3 Monaten - aufgehoben werden, wenn sich aus der verkehrspädagogischen Schulung neue Tatsachen ergeben, die Grund zu der Annahme bieten, dass der Verurteilte nicht mehr ungeeignet ist.

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MPU angeordnet?
Oft herrscht in dieser Situation Angst, Unsicherheit und Verzweiflung.

Betroffene brauchen keinen unsinnigen Rat und keinen dummen Spruch über den „Idiotentest“.

Viele fühlen sich ohnmächtig, alleingelassen, keiner sagt was zu tun ist. 

Sie benötigen aber wirkliche Hilfe auf dem Weg zur positiven MPU!

MPU Vorbereitung

Wenn man mit Alkohol, Drogen oder – wiederholt - mit Regelverstößen im Straßenverkehr aufgefallen ist, dann wird das nicht „einfach so passiert“ sein.
Warum verhält man sich so, wie konnte es soweit kommen? Sich in dieser Richtung Gedanken zu machen, ist im Vorfeld einer MPU sehr wichtig.

Für den Einzelnen ist es allerdings nicht immer einfach, diese Zusammenhänge bei sich selbst zu erkennen und dann die richtigen Konsequenzen zu ziehen. 
Dann kann es helfen, sich professionelle Unterstützung zu holen und an einem Programm zur Vorbereitung auf die MPU teilzunehmen. 
Untersuchungsergebnisse zur MPU zeigen ganz deutlich, dass die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme wesentlich zum Erfolg in der MPU beitragen kann! 
Die Teilnahme an einer Vorbereitung ist freiwillig. Sie ist keine zwingende Voraussetzung für das Bestehen der MPU.
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Was erwartet mich in der MPU-Vorbereitung?

Erwarte nicht, dass man die „richtigen Antworten“ auf die „Fragen in der MPU“ trainiert oder dass man Dich „durch die MPU bringt“ – möglicherweise sogar mit einer „Erfolgs- oder Geld-Zurück-Garantie“. Wer solche Versprechungen macht, handelt nicht seriös. In der MPU kommt es allein auf eigene Erkenntnisse und Schlussfolgerungen bezüglich der Auffälligkeiten an. Die Vorbereitungsmaßnahme kann dabei im Vorfeld individuell und nachhaltig unterstützen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die Angaben bei einer MPU sollen so frei von Widersprüchen sein, dass die Wirklichkeit und das was wirklich geschehen ist, am besten abgebildet sind. Zum Schluss der Maßnahme wird eine Teilnahmebescheinigung erstellt, in der unter anderem die Gesamtdauer und die Zahl der Sitzungen ausgewiesen sind und die bei der Begutachtungsstelle vorgelegt werden kann.

Was sind die Themen, die besprochen werden?

In einer seriösen Vorbereitungsmaßnahme wird / werden die Auffälligkeit(en) intensiv besprochen sowie deren Hintergründe analysiert. Zu den  Hintergründen können zum Beispiel äußere Umstände, der frühere Umgang mit Alkohol oder Drogen, früheres Verkehrsverhalten oder wichtige Ereignisse in der Lebensgeschichte gehören. Hier geht es um eine Klärung und kritische Prüfung des „Warum“ oder „Wozu“, der Gründe (Bedingungen) und Ziele des Handelns.

Sind die verantwortlichen Hintergründe der Auf- fälligkeit(en) bekannt, wenden wir uns dem Thema „Veränderung“ zu. Es gilt, mit Unterstützung Ansatzpunkte für Verhaltensänderungen zu erarbeiten. Hier kann es zum Beispiel darum gehen, anders mit Stress im Beruf, in Familie oder Partnerschaft umzugehen, sich realistischer einzuschätzen oder realistischere Ziele zu setzen, zu lernen, auch „Nein“ zu sagen. Natürlich wird es hier auch darum gehen, dass sich der Klient für neue Konsumgewohnheiten (zum Beispiel Alkohol- oder Drogenabstinenz, Verzicht, Kontrolle) entscheidet.

In einer Erprobungsphase werden wir neue Verhaltensweisen praktisch umsetzen und Erfahrungen sammeln, die mit dem Vorbereiter besprochen werden. Auch das Thema „Rückfall“ (in alte Gewohnheiten) wird bearbeitet / angesprochen werden: Wie kann ein Rückfall vermieden werden oder wie verhält man sich nach einem Rückfall. Spätestens jetzt erkennen die Klienten, dass die Vorbereitungsmaßnahme nicht allein der Bewältigung der MPU hilft, sondern auch persönlich, in der privaten und beruflichen Lebensgestaltung, eine Änderung eintreten kann.

Über mich

Seit über 25 Jahren in der anwaltlichen Tätigkeit mit den Schwerpunkten Verkehrsrecht und Strafrecht beschäftige ich mich mit den Folgen von Alkohol, Drogen und auch negativem Verhalten im Straßenverkehr. Mit meiner Zusatzqualifikation im Bereich MPU und Verkehrspädagogik kann ich nun auch bei der MPU Vorbereitung und dem (Wieder-)Erwerb der Fahrerlaubnis zur Seite stehen. Auch hier will ich für Mandanten und Klienten neue Maßstäbe setzen.
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Christian Langhorst

• Zulassung als Rechtsanwalt in 09/1997
• Fachanwalt für Strafrecht seit 2006
• Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 10/2018
• MPU Berater seit 11/2022

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• kostenfreies Erstgespräch
• Basiskurs MPU, „Alles Wissenswerte über die MPU“ - in der Gruppe - 199,00 €
• Einzelgespäche zur MPU Vorbereitung
• Vorbereitung „Sperrzeitverkürzung“ - 3 Stunden
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